Neue KEV Tarife ab 2014

Bis Ende 2013 gilt:

Für Anlagen, die vor dem 1.1.2014 in Betrieb genommen werden, gelten die alten Tarife. Ebenso für jene mit einem positiven KEV-Bescheid.

Ab 2014 gilt:

Die Vergütungsdauer für Photovoltaikanlagen beträgt neu nur noch 20 Jahre.

Die KEV (kWh Vergütung) wird um 10% gesenkt.

Ab 1.4.2014 gilt (Ist noch in der Vernehmlassung):

Für Anlagen unter 10 Kilowatt ist eine Einmalvergütung vorgesehen (z.B. bei einer Aufdachanlage mit KEV Antrag welche im Jahr 2013 realisiert wurde: Fixbetrag von 1’500 CHF + 1’000 CHF pro kWp). Für Anlagen die im 2014 gebaut werden sind noch 1400.- Grundtarif und CHF 850.-/kWp geplant.

Für Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt haben die Anlagenbesitzer die Wahl zwischen der Einmalvergütung oder der KEV.

Neu hat jeder Anlagenbesitzer das Recht auf Eigenverbrauch.

Für dachintegrierte Photovoltaikanlagen existiert bis zu einer Nennleistung von 100 kW weiterhin ein höherer Indachtarif. Bei grösseren Anlagen gilt der Aufdachtarif.

Alle Bauherren die bis zum 15. Juni 2011 KEV beantragt haben, können 2014 mit einer Zusage rechnen (damit werden ca. 4’000 Projekte mit 150 MW aktiviert).

Für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere Mittel aus der KEV vorhanden, um mindestens alle Anträge aus dem Restjahr 2011 zu erfüllen.

Auch im kommenden Jahr bleiben die Anlagen rentabel!