Baubewilligung – Änderungen – meist keine Bewilligungen mehr nötig !

Vereinfachte Baubewilligungen für Solaranlagen ab 1. Mai 2014

Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung treten auf den 1. Mai 2014 in Kraft.

Mit der Gesetzesänderung fällt für „genügend angepasste“ Solaranlagen die Bewilligungspflicht weg. Die Verordnung (RPV) definiert diesen Begriff. Sie müssen u.a. als kompakte Fläche und mit einem maximalen Abstand von 20 cm von der Dachfläche erstellt werden (siehe RPV Art. 32a). Allerdings besteht weiterhin eine Meldepflicht bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn.

Weiterhin eine Baubewilligung verlangt wird bei Anlagen auf Kulturdenkmälern (Art. 32b). Es gibt dazu einen klar definierten Katalog der zu berücksichtigenden Inventare.

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf gibt es keine grossen Veränderunge in der Raumplanungsverordnung.